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   BFH, 21.04.2005 - V B 182/03   

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https://dejure.org/2005,16459
BFH, 21.04.2005 - V B 182/03 (https://dejure.org/2005,16459)
BFH, Entscheidung vom 21.04.2005 - V B 182/03 (https://dejure.org/2005,16459)
BFH, Entscheidung vom 21. April 2005 - V B 182/03 (https://dejure.org/2005,16459)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    UStG 1980/1991 § 14 Abs. 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB §§ 104 ff; ; BGB §§ 145 ff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 14 Abs. 3, 4
    Rechnung i. S. des § 14 Abs. 3 UStG

  • datenbank.nwb.de

    Ausstellen einer Rechnung i. S. von § 14 Abs. 3 UStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Rechnung
    Rechnungsformen
    Rechnungen auf Papier
    »Blankorechnungen«
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 24.07.2002 - V B 25/02

    Vorsteuerabzug aus Leistungen eines Subunternehmers

    Auszug aus BFH, 21.04.2005 - V B 182/03
    Das rechtfertigt jedoch keine Zulassung der Revision (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 24. Juli 2002 V B 25/02, BFHE 199, 85).
  • BFH, 30.01.2003 - V R 98/01

    Zu Unrecht ausgewiesene Steuer und fehlende Geschäftsfähigkeit

    Auszug aus BFH, 21.04.2005 - V B 182/03
    Die Vorschrift setzt lediglich voraus, dass jemand eine Rechnung oder andere Urkunde (vgl. § 14 Abs. 4 UStG 1980/1991) ausstellt und ausgibt, in der zu Unrecht Mehrwertsteuer ausgewiesen wird, und deren Verwendung durch den Adressaten ermöglicht (vgl. § 13 Abs. 1 Nr. 4 UStG 1980/1991 sowie BFH-Urteil vom 30. Januar 2003 V R 98/01, BFHE 201, 550, BStBl II 2003, 498).
  • BFH, 16.03.1993 - XI R 103/90

    Ein unberechtigter Steuerausweis i. S. des § 14 Abs. 3 UStG liegt nur dann vor,

    Auszug aus BFH, 21.04.2005 - V B 182/03
    Hat der Aussteller eine Abrechnung mit den Merkmalen einer Rechnung angefertigt, ohne entschlossen zu sein, die beschriebene Lieferung oder sonstige Leistung zu erbringen, und gerät das Abrechnungspapier in die Hand des in ihm genannten Adressaten, so steht das Wissen um diesen Sachverhalt und die Inkaufnahme einer etwaigen Verwendung als Rechnung gleich (BFH-Urteil vom 16. März 1993 XI R 103/90, BFHE 171, 125, BStBl II 1993, 531).
  • BFH, 30.03.2006 - V R 46/03

    USt: Überlassung leerer Briefbögen keine Rechnung

    Dies kann man bei blanko unterschriebenen Dokumenten deswegen annehmen, weil der Unterzeichner hiermit eine Risikoerklärung dahin gehend abgibt, dass er mit jeder nachträglich eingefügten Erklärung als Aussteller einverstanden ist; die bislang vom BFH noch als "Urkunde" beurteilten "Blankorechnungen" betreffen deshalb auch blanko unterschriebene Papiere (BFH-Urteil in BFHE 171, 125, BStBl II 1993, 531; BFH-Beschlüsse vom 25. September 1998 V B 8/98, 53/98, 65/98, V S 8/98, BFH/NV 1999, 526; in BFH/NV 2005, 727; vom 21. April 2005 V B 182/03, BFH/NV 2005, 1640).
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